Zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nutzt Stackfield die folgenden Subunternehmer. Die im Unterauftragsverhältnis vorherrschenden Datenschutzbestimmungen entsprechen denen im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, welche wiederum in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und den zugehörigen technischen und organisatorischen Maßnahmen definiert werden.
Nicht als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.